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Basislastschrift oder Firmenlastschrift: der Unterschied in fünf Punkten

Wer zahlen kann, welche Fristen gelten und warum die Firmenlastschrift keine Erstattung kennt.

4 Min. Lesezeit Stand: Oktober 2026 Team onlinepay.de

Im SEPA-Raum gibt es zwei Lastschriftverfahren. Beide arbeiten mit Mandat und IBAN. Sie unterscheiden sich darin, wer zahlen kann und welche Rechte die zahlende Seite hat.

1. Wer zahlen kann

Die Basislastschrift funktioniert für Verbraucher und Unternehmen. Die Firmenlastschrift ist nur für zahlende Unternehmen vorgesehen.

2. Erstattungsrecht

Bei der Basislastschrift kann die zahlende Person innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen. Bei der Firmenlastschrift gibt es für autorisierte Lastschriften kein Erstattungsrecht.

3. Mandat bei der Bank

Für die Firmenlastschrift muss das zahlende Unternehmen das Mandat zusätzlich seiner Bank bestätigen. Die Bank prüft vor der Belastung, ob ein Mandat vorliegt.

4. Einreichung

Beide Verfahren werden spätestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit eingereicht.

5. Typische Einsatzfelder

Die Basislastschrift ist der Standard für Abos, Spenden, Beiträge und Versicherungen. Die Firmenlastschrift eignet sich für regelmäßige Zahlungen zwischen Unternehmen, etwa im Großhandel.

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